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   BSG, 12.01.2022 - B 12 KR 6/21 S   

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https://dejure.org/2022,15513
BSG, 12.01.2022 - B 12 KR 6/21 S (https://dejure.org/2022,15513)
BSG, Entscheidung vom 12.01.2022 - B 12 KR 6/21 S (https://dejure.org/2022,15513)
BSG, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - B 12 KR 6/21 S (https://dejure.org/2022,15513)
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Volltextveröffentlichung

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    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB V § 240
    Verwerfung einer Gegenvorstellung; Antrag auf Wiedereinsetzung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 10.07.2013 - B 5 R 185/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - mangelnde Prozessfähigkeit einer betreuten Person

    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 KR 6/21 S
    Es kann offen bleiben, ob dies bereits daraus folgt, dass neben der gesetzlich normierten Anhörungsrüge eine sog "Gegenvorstellung" als Rechtsbehelf nicht in Betracht kommt (vgl hierzu BSG Beschluss vom 10.7.2013 - B 5 R 185/13 B - juris RdNr 2 mwN) .

    Selbst wenn die Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung bejaht würde, erfordert sie für ihre Zulässigkeit jedenfalls die Darlegung, dass die angegriffene Entscheidung in offensichtlichem Widerspruch zum Gesetz steht, insbesondere unter Verletzung von Grundrechten ergangen ist, oder zu einem groben prozessualen Unrecht führt (s BSG Beschluss vom 28.7.2005 - B 13 RJ 178/05 B - SozR 4-1500 § 178a Nr. 3 RdNr 5; BSG Beschluss vom 10.7.2013 - B 5 R 185/13 B - juris RdNr 3) .

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 KR 6/21 S
    Demnach entspricht es dem die GKV beherrschenden Solidaritätsprinzip, die Versicherten nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Beiträgen heranzuziehen (vgl zB BVerfG Beschluss vom 6.12.1988 - 2 BvL 18/84 - BVerfGE 79, 223 ) .
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 KR 6/21 S
    Auch die Heranziehung freiwilliger Mitglieder zu Mindestbeiträgen (§ 240 SGB V ) ist grundsätzlich rechtmäßig (vgl ua BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 4.12.2002 - 1 BvR 527/98 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 7.11.1991 - 12 RK 37/90 - BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6) .
  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 KR 6/21 S
    Selbst wenn die Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung bejaht würde, erfordert sie für ihre Zulässigkeit jedenfalls die Darlegung, dass die angegriffene Entscheidung in offensichtlichem Widerspruch zum Gesetz steht, insbesondere unter Verletzung von Grundrechten ergangen ist, oder zu einem groben prozessualen Unrecht führt (s BSG Beschluss vom 28.7.2005 - B 13 RJ 178/05 B - SozR 4-1500 § 178a Nr. 3 RdNr 5; BSG Beschluss vom 10.7.2013 - B 5 R 185/13 B - juris RdNr 3) .
  • BGH, 15.09.2020 - VI ZB 60/19

    Was muss bei einer Fax-Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes beachtet

    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 KR 6/21 S
    Der Versender eines Telefax hat das zur Fristwahrung Erforderliche nur getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss vor 0.00 Uhr zu rechnen ist (stRspr; vgl BGH Beschluss vom 15.9.2020 - VI ZB 60/19 - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B

    Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines

    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 KR 6/21 S
    cc) Soweit der Kläger das Urteil des LSG inhaltlich für falsch hält, könnte hierauf eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden (vgl BSG Beschluss vom 26.1.2005 - B 12 KR 62/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 6 RdNr 18) .
  • BSG, 06.10.2021 - B 12 KR 7/21 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Erklärung über die persönlichen und

    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 KR 6/21 S
    Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 6. Oktober 2021 - B 12 KR 7/21 BH - wird als unzulässig verworfen.
  • BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 527/98
    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 KR 6/21 S
    Auch die Heranziehung freiwilliger Mitglieder zu Mindestbeiträgen (§ 240 SGB V ) ist grundsätzlich rechtmäßig (vgl ua BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 4.12.2002 - 1 BvR 527/98 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 7.11.1991 - 12 RK 37/90 - BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6) .
  • BSG, 14.06.2023 - B 5 R 33/23 AR

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung eines vorläufigen Streitwerts

    Selbst wenn man zu seinen Gunsten davon ausgehen wollte, dass Gegenvorstellungen im sozialgerichtlichen Verfahren nach Einführung der Anhörungsrüge zum 1.1.2005 durch das Anhörungsrügengesetz vom 9.12.2004 (BGBl I 3220) noch statthaft sind, wäre eine Gegenvorstellung schon nicht in der gebotenen Form erhoben worden (vgl zu den diesbezüglichen Anforderungen zB BSG Beschluss vom 12.1.2022 - B 12 KR 6/21 S - juris RdNr 2 mwN) .
  • BSG, 27.10.2022 - B 5 SF 7/22 S

    Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs; Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine

    Hierfür ist darzulegen, dass die angegriffene Entscheidung in offensichtlichem Widerspruch zum Gesetz steht, insbesondere unter Verletzung von Grundrechten ergangen ist, oder zu einem groben prozessualen Unrecht führt (vgl zB BSG Beschluss vom 12.1.2022 - B 12 KR 6/21 S - juris RdNr 2 mwN) .
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